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Neues Bundesdatenschutzgesetz

In jedem Verein werden persönliche Daten von Mitgliedern erhoben und teilweise auch weitergegeben. Dies erfolgt aufgrund der satzungsgemäßen Verpflichtungen eines Vereins, z.B. um Mitgliedsbeiträge einzuziehen oder einen Vereinsrundbrief zu versenden.

Paragraph 3Ein verantwortungsbewusster Umgang mit den erhobenen Daten, zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder, war und ist dabei selbstverständlich. An entsprechende Datenschutzregeln musste man sich ja bereits in der Vergangenheit halten, dieses Jahr tritt nun eine neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) europaweit in Kraft. Dementsprechend wird auch unser Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum 25.05.2018 entsprechend angepasst. Es ist daher für Vereine, die Mitgliederdaten erheben, wichtig, sich mit dem Thema Datenschutz genauer zu befassen.

Das Thema wirft bei unseren Vereinen und Verbänden, die ja alle in der Regel ehrenamtlich tätig sind, noch viele Fragen auf:

- Was betrifft meinen Verein?

- Was muss ich tun oder ändern?

- Wer kann mir helfen?

Deshalb hat der LOGL - mit Hilfe eines externen Datenschutzbeauftragten - für alle Mitgliedsvereine und -verbände verschiedene Informationen zur Einführung in das komplexe Thema erarbeitet.

Sie finden diese im Mitgliederbereich der LOGL-Homepage. Ebenfalls dort finden Sie Informationen über den externen LOGL-Datenschutzbeauftragten.


Als weitere Informationsquelle empfehlen wir folgenden Link zum Praxisratgeber des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Datenschutz im Verein nach der DSGVO

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