Beantragung von Bildungszeit bei LOGL-Qualifizierungslehrgängen möglich
Gut zu wissen:
Der Landesverband für Obstbau, Garten und Landschaft Baden-Württemberg (LOGL) ist vom Regierungspräsidium Karlsruhe als Träger von Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich anerkannt worden. Daher haben nun alle Teilnehmer an Ausbildungsprogrammen des LOGL, wie dem Lehrgang zum LOGL-Geprüften Obst- und Gartenfachwart, LOGL-Geprüften Obstbaumpfleger oder LOGL-Geprüften Obst & Garten-Coach die Möglichkeit, bei ihrem Arbeitgeber Bildungsurlaub für die Zeit des Qualifizierungskurses zu beantragen. Das Bestätigungsschreiben zur Vorlage beim Arbeitgeber kann hier heruntergeladen werden.
Hintergrund:
Die Beschäftigten in Baden-Württemberg haben einen Anspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber auf Bildungszeit. Während der Bildungszeit können sie von ihrem Arbeitgeber unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt werden. Die Bildungszeit kann für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten beansprucht werden und dient so der Stärkung des ehrenamtlichen Engagements. Der Anspruch auf Bildungszeit beträgt bis zu fünf Arbeitstagen innerhalb eines Kalenderjahres bei Vollzeitbeschäftigung.
Ausführliche Informationen und Formulare finden Sie hier